Praxis-Wissen · Veröffentlicht Mai 2026

Sektorale Heilerlaubnis: die eigene Physio-Praxis aufbauen

Die sektorale Heilerlaubnis öffnet Physiotherapeutinnen den Direktzugang. Wir zeigen Voraussetzungen, die Gesundheitsamt-Prüfung, die Abrechnung als Privatleistung und worauf Sie bei der Werbung achten.

Kurz zusammengefasst

  • Die sektorale Heilerlaubnis ist eine auf Physiotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis und erlaubt die Behandlung im Direktzugang ohne ärztliche Verordnung.
  • Grundlage ist das Heilpraktikergesetz, gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil 3 C 19.08).
  • Sie absolvieren eine eingeschränkte Überprüfung beim Gesundheitsamt, häufig mündlich und je nach Bundesland unterschiedlich.
  • Direktzugangs-Leistungen sind Privatleistungen: keine GKV-Abrechnung, dafür umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG.
  • Bei Berufsbezeichnung und Werbung gilt: immer den Zusatz Physiotherapie führen und das Heilmittelwerbegesetz beachten.

Was ist die sektorale Heilerlaubnis für die Praxis?

Die sektorale Heilerlaubnis ist eine auf einen Fachbereich beschränkte Heilpraktikererlaubnis. Für Physiotherapeutinnen bedeutet das: Sie dürfen Patientinnen eigenständig behandeln, ohne dass eine ärztliche Verordnung vorliegt. Diese Möglichkeit geht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zurück, das mit dem Urteil 3 C 19.08 aus dem Jahr 2009 die auf Physiotherapie beschränkte Erlaubnis anerkannt hat. Rechtlicher Rahmen ist das Heilpraktikergesetz.

Wichtig ist die Abgrenzung zum großen Heilpraktiker: Dieser darf umfassend heilkundlich tätig werden, der sektorale Heilpraktiker dagegen nur innerhalb der erlernten physiotherapeutischen Methoden. Aus Patientensicht haben wir das Berufsbild im Ratgeber zum Heilpraktiker für Physiotherapie aufbereitet, hier geht es um den Aufbau Ihrer Praxis.

Voraussetzungen und Prüfung beim Gesundheitsamt

Vor der Erlaubnis steht eine eingeschränkte Überprüfung. Sie ist deutlich kleiner als die Prüfung zum großen Heilpraktiker und konzentriert sich darauf, ob Sie die Grenzen Ihrer Kenntnisse kennen und Gefahren für die Patientin sicher erkennen. Diese Voraussetzungen bringen Sie mit:

Abgeschlossene Ausbildung

Staatlich anerkannte Ausbildung oder Studium als Physiotherapeutin mit Berufsurkunde.

Mindestalter 25 Jahre

Sie müssen bei Antragstellung das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Führungszeugnis

Polizeiliches Führungszeugnis ohne relevante Einträge, in der Regel nicht älter als drei Monate.

Ärztliches Attest

Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, frei von Sucht-, psychischen und ansteckenden Erkrankungen.

Sprachkenntnisse

Ausreichende Deutschkenntnisse, um Aufklärung und Dokumentation sicher zu führen.

Antrag beim Gesundheitsamt

Antrag auf die auf Physiotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis beim zuständigen Gesundheitsamt.

Der Ablauf der Überprüfung ist Ländersache und reicht von der Prüfung nach Aktenlage bis zum mündlichen Gespräch beim Amtsarzt. Erkundigen Sie sich daher frühzeitig beim Gesundheitsamt Ihres Bundeslands nach dem konkreten Verfahren.

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Sektoraler Heilpraktiker: die Praxis Schritt für Schritt eröffnen

Von der Antragstellung bis zum ersten Selbstzahler-Termin sind es überschaubare Schritte. So bauen Sie Ihre Tätigkeit im Direktzugang auf:

1. Antrag beim Gesundheitsamt stellen

Reichen Sie Berufsurkunde, Führungszeugnis, ärztliches Attest und Lebenslauf beim Gesundheitsamt Ihres Wohn- oder Praxisorts ein.

2. Überprüfung absolvieren

Meist folgt eine eingeschränkte, oft mündliche Überprüfung. Der Umfang ist je nach Bundesland unterschiedlich, von der Prüfung nach Aktenlage bis zum Gespräch beim Amtsarzt.

3. Erlaubnisurkunde erhalten

Mit der auf Physiotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis dürfen Sie im Direktzugang behandeln, also ohne ärztliche Verordnung.

4. Praxis anmelden

Melden Sie die selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt an, klären Sie den Freiberufler-Status und prüfen Sie Ihre Berufshaftpflicht auf den erweiterten Tätigkeitsbereich.

5. Honorarkonzept festlegen

Direktzugangs-Leistungen sind Privatleistungen. Legen Sie Ihre Honorare fest und nutzen Sie eine schriftliche Behandlungs- und Honorarvereinbarung.

6. Auftritt rechtssicher gestalten

Verwenden Sie die korrekte Berufsbezeichnung mit Zusatz und richten Sie Website und Werbung am Heilmittelwerbegesetz (HWG) aus.

Abrechnung im Direktzugang als Privatleistung

Leistungen im Direktzugang rechnen Sie direkt mit der Patientin ab, denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt sie nicht. Ihr Honorar gestalten Sie frei, viele orientieren sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Wie das im Detail funktioniert, lesen Sie im Beitrag zu den GebüH-Grundlagen für Heilpraktiker. Bleibt es bei klassischen Verordnungen, gilt weiterhin die reguläre Rezeptabrechnung in der Physiotherapie.

Ein praktischer Vorteil: Heilkundliche Leistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei, die sektorale Erlaubnis schafft hier Klarheit für den Selbstzahlerbereich. Die Erstattung durch eine private Krankenversicherung hängt dagegen vom jeweiligen Tarif ab und ist nicht garantiert. Klären Sie Patientinnen vor Behandlungsbeginn schriftlich über Kosten und Erstattung auf.

Berufsbezeichnung und Werbung rechtssicher gestalten

Beim Außenauftritt zählt jedes Wort. Die Erlaubnis ist beschränkt, und das muss erkennbar bleiben. Diese Regeln helfen Ihnen, auf der sicheren Seite zu bleiben:

Erlaubt

Die Bezeichnung Heilpraktikerin für Physiotherapie oder sektorale Heilpraktikerin (Physiotherapie) mit eindeutigem Zusatz, dazu sachliche Information über Ihr Leistungsangebot.

Nicht erlaubt

Das Auftreten als Heilpraktikerin ohne Zusatz. Das würde eine umfassende Erlaubnis suggerieren und gilt als irreführend.

Vorsicht (HWG)

Heilversprechen, Wirkungsgarantien oder irreführende Vorher-Nachher-Werbung sind nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässig, auch in Social Media.

Empfehlung

Machen Sie für Patientinnen transparent, wann Sie als Physiotherapeutin mit Verordnung und wann Sie im Direktzugang als sektorale Heilpraktikerin tätig sind.

Quellen & Hinweise

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder berufsstandsrechtliche Beratung. Das Verfahren zur sektoralen Heilerlaubnis ist je nach Bundesland und Gesundheitsamt unterschiedlich. Bitte klären Sie konkrete Fragen mit dem zuständigen Gesundheitsamt, Ihrem Berufsverband oder einer Fachanwältin. Stand: Mai 2026.

Häufige Fragen

Was darf ein sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie?

Mit der auf Physiotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis dürfen Sie Patientinnen im Direktzugang behandeln, also Anamnese, Befund und Behandlung ohne ärztliche Verordnung durchführen. Der Rahmen ist auf physiotherapeutische Methoden begrenzt, eine umfassende heilkundliche Tätigkeit wie beim großen Heilpraktiker ist nicht erlaubt.

Wie läuft die Überprüfung beim Gesundheitsamt ab?

Sie absolvieren eine eingeschränkte Überprüfung, häufig als mündliches Gespräch. Im Mittelpunkt steht, ob Sie die Grenzen Ihrer Kenntnisse kennen, Gefahren erkennen und Patientinnen bei Bedarf an die ärztliche Versorgung verweisen. Der genaue Ablauf unterscheidet sich je nach Bundesland und Gesundheitsamt.

Kann ich Direktzugangs-Leistungen mit der GKV abrechnen?

Nein. Leistungen, die Sie im Direktzugang ohne ärztliche Verordnung erbringen, sind Privatleistungen und werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die GKV-Abrechnung über eine ärztliche Verordnung bleibt davon unberührt und läuft wie gewohnt.

Erstattet die private Krankenversicherung die Leistungen?

Das hängt vom Tarif ab. Manche PKV-Tarife und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen erstatten Leistungen sektoraler Heilpraktiker, andere nicht. Klären Sie Patientinnen vor der Behandlung darüber auf, dass eine Erstattung nicht garantiert ist.

Darf ich mich einfach Heilpraktiker nennen?

Nein. Sie müssen die Beschränkung kenntlich machen, etwa als Heilpraktikerin für Physiotherapie. Die Bezeichnung als Heilpraktikerin ohne Zusatz wäre irreführend und berufsrechtlich angreifbar.

Brauche ich eine eigene Praxis oder geht das in der bestehenden Physio-Praxis?

Sie können Direktzugangs-Leistungen auch in einer bestehenden Physiotherapie-Praxis anbieten. Wichtig ist die klare Trennung: Für Patientinnen muss erkennbar sein, ob eine Leistung über Verordnung oder als Privatleistung im Direktzugang erfolgt.

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