Kostenloser PDF-Ratgeber

Bis zu 240 € pro Jahr von der Kasse zurückbekommen.

Osteopathie, Physiotherapie und Heilpraktiker: Die meisten Kassen erstatten mehr, als Patienten wissen. Unser PDF zeigt für jede gesetzliche Kasse den genauen Erstattungsbetrag und den schnellsten Antragsweg.

DSGVO-konform Kein Newsletter Sofort per E-Mail Aktualisiert 2025/2026
PDF · 4 Seiten · Aktualisiert 2026
Kassen-Kompass
Erstattung Osteopathie · Physio · Heilpraktik
TK80 %240 €
Barmer80 %240 €
AOK60-80 %200 €
DAK80 %200 €
hkkbis 80 %240 €
IKK classicbis 75 %150 €
Osteopathie · Max. pro Jahr
+ 4 weitere Kassen im vollständigen PDF
bis 240 €
Stand: 2025/2026· Redaktion: Team Therapeutenatlas· Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 6 SGB V
Kassen-Schnellcheck

Was zahlt Ihre Kasse?

Wählen Sie Ihre Kasse. Wir zeigen Ihnen sofort, was Sie pro Jahr maximal erstattet bekommen, pro Disziplin. Der vollständige Vergleich aller 10 Kassen mit Antragsweg steht im kostenlosen PDF.

Ihre Krankenkasse
Sie sind über eine andere Kasse versichert? Im PDF ist auch der allgemeine Antragsweg nach § 11 Abs. 6 SGB V erklärt.
Maximale Erstattung pro Jahr
TK
Maximum
bis 240
Osteopathie
80 %
bis 3 Sitzungen
Physiotherapie
Kassenrezept
Nur Zuzahlung
Heilpraktik
bis 200 €
pro Jahr
Maximal-Erstattungen je nach Tarif und Region. Stand 2025/2026 · § 11 Abs. 6 SGB V. Genaue Bedingungen pro Kasse stehen im PDF.
Vollständige Kassen-Liste herunterladen
Erstattung je nach Therapieform

Was die Kasse je nach Therapieform zahlt.

Osteopathie

Rechtsgrundlage
Satzungsleistung nach § 11 Abs. 6 SGB V
Erstattung
Bis zu 240 € pro Jahr · 60-80 % der Sitzungskosten
Voraussetzung
Privatrezept vom Arzt, Behandlung bei anerkanntem Osteopathen
Beispielrechnung

5 Sitzungen á 80 € = 400 €. Die TK erstattet 80 % bis 3 Sitzungen, gedeckelt auf 240 € pro Jahr.

Details zum Osteopathie-Ratgeber

Physiotherapie

Rechtsgrundlage
Pflichtleistung der GKV bei ärztlicher Verordnung
Erstattung
Mit Kassenrezept finanziert. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung
Voraussetzung
Kassenrezept vom Arzt (10 € Rezeptgebühr + 10 % der Verordnungskosten)
Beispielrechnung

10er-Rezept Krankengymnastik. Meist unter 30 € Eigenanteil, den Rest übernimmt die Kasse.

Details zum Physiotherapie-Ratgeber

Heilpraktik

Rechtsgrundlage
Freiwillige Bonusleistung der Kasse
Erstattung
100-200 € pro Jahr · meist als feste Pauschale je nach Kasse
Voraussetzung
Behandlung bei staatlich geprüftem Heilpraktiker, Rechnung als Beleg
Beispielrechnung

6 Sitzungen á 70 € = 420 €. Barmer-Bonus 200 €, eine Zusatzversicherung deckt den Rest.

Details zum Heilpraktiker-Ratgeber
So holen Sie sich das Geld zurück

Drei Schritte. Etwa eine Stunde Aufwand.

01

Kasse prüfen

Unsere Übersicht zeigt, was Ihre Krankenkasse erstattet, pro Disziplin, mit Höchstbetrag pro Jahr. Einfach nachschlagen, kein Anruf nötig.

etwa 2 Minuten
02

Rezept vom Arzt

Hausarzt aufsuchen und Privatrezept mit den richtigen Angaben ausstellen lassen: Diagnose, ICD-10-Code, Therapieempfehlung, Anzahl Sitzungen.

etwa 15 Minuten
03

Einreichen & kassieren

Rechnung und Rezept bei der Kasse einreichen, per Post, Online-Portal oder Kassen-App. Das Geld kommt per Überweisung, meist in 2 bis 4 Wochen.

etwa 10 Minuten
Im PDF enthalten

Alles, was Sie für den Antrag brauchen.

  • Krankenkassen-Übersicht
    Die 10 wichtigsten gesetzlichen Kassen mit Erstattungssätzen für Osteopathie und Heilpraktiker, auf einer Seite zum Nachschlagen.
  • Muster-Rezepttext
    Genaue Formulierung für das Arztgespräch plus Checkliste mit allen Pflichtangaben (Diagnose, ICD-10-Code, Therapieempfehlung).
  • Schritt-für-Schritt-Anleitung
    Rezept holen, Behandlung, Unterlagen einreichen, Auszahlung. Inklusive Hinweise zu Online-Portal, App und Postweg.
  • Bonus-Tipps für mehr Erstattung
    Jahresbeginn, Chroniker-Regelung, Zusatzversicherung, Bonusprogramme bei TK, Barmer und DAK, und wann ein Kassenwechsel sich rechnet.
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Bonus-Tipps aus dem PDF

So holen Sie noch mehr heraus.

Fünf Hebel, die die meisten Patienten nicht kennen, und mit denen sich pro Jahr deutlich mehr erstatten lässt.

Jahresbeginn nutzen

Erstattungsbudgets erneuern sich am 1. Januar. Planen Sie Ihre Termine möglichst früh im Jahr.

Chroniker-Regelung

Bei chronischer Erkrankung zahlen Sie maximal 1 % Ihres Bruttoeinkommens als Zuzahlung, statt der üblichen 2 %.

Zusatzversicherung prüfen

Private Zusatztarife kosten oft nur 10-20 € pro Monat und erstatten 80-100 % der Behandlungskosten.

Bonusprogramme nutzen

TK, Barmer und DAK belohnen regelmäßige Vorsorge und Therapie zusätzlich. Einschreiben lohnt sich.

Krankenkasse wechseln?

Wenn Ihre Kasse wenig erstattet, lohnt sich ein Wechsel. Zum Jahresende möglich, mit 2 Monaten Frist.

Häufige Fragen

Was Patienten am häufigsten wissen wollen.

Nein. Sie müssen die Kosten zunächst selbst bezahlen und anschließend mit Rechnung und ärztlichem Privatrezept bei Ihrer Kasse einreichen. Die Erstattung erfolgt per Überweisung, bei den meisten Kassen innerhalb von 2 bis 4 Wochen.

Ein Privatrezept enthält Diagnose im Klartext, Therapieempfehlung, ICD-10-Code, Anzahl der empfohlenen Sitzungen sowie Arztstempel und Unterschrift. Sie erhalten es beim Hausarzt. Die Musterformulierung im PDF macht das Gespräch leicht.

Bei der TK werden 80 % der Sitzungskosten erstattet, gedeckelt auf 3 Sitzungen pro Jahr und maximal 240 €. Bei 5 Sitzungen á 80 € (= 400 €) bekommen Sie also 192 € erstattet (3 × 80 € × 80 %). Mit privater Zusatzversicherung können weitere 80-100 % obendrauf kommen.

Sechs Pflichtangaben: Diagnose im Klartext (z. B. Lumbalgie), Therapieempfehlung (z. B. osteopathische Behandlung), Anzahl empfohlener Behandlungen, ICD-10-Code (z. B. M54.5), Arztstempel und Unterschrift sowie das Datum der Ausstellung.

Die meisten Kassen bearbeiten Erstattungsanträge innerhalb von 2 bis 4 Wochen. Einige bieten die digitale Einreichung über ihre App an, was den Prozess auf 5-10 Werktage beschleunigt.

Dann lohnt sich ein Kassenwechsel zum Jahresende (mit 2 Monaten Frist). Alternativ kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein, diese kostet oft nur 10 bis 20 € pro Monat und erstattet 80-100 % der Behandlungskosten.

Die Angaben basieren auf den öffentlich einsehbaren Satzungsleistungen nach § 11 Abs. 6 SGB V (Stand 2025/2026). Leistungen können je nach Tarif und Region variieren, fragen Sie im Zweifel vorab bei Ihrer Kasse nach.

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