Praxis-Wissen · Veröffentlicht Mai 2026

Physiotherapie-Rezept abrechnen 2026: die Schritt-für-Schritt-Anleitung

Von der Vollständigkeitsprüfung über die Taxierung bis zur Einreichung: So rechnen Sie GKV-Verordnungen korrekt ab, mit aktuellen Sätzen und einem konkreten Rechenbeispiel.

Kurz zusammengefasst

  • Die Rezeptabrechnung in der Physiotherapie läuft in sechs Schritten: prüfen, Fristen kontrollieren, dokumentieren, taxieren, Zuzahlung einziehen, einreichen.
  • Bundeseinheitliche GKV-Sätze 2026: Krankengymnastik 29,63 Euro, Manuelle Therapie 35,59 Euro (plus 2,49 Prozent gegenüber 2025).
  • Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringlichem Bedarf innerhalb von 14 Tagen.
  • Zuzahlung: 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro pro Rezept, von der Praxis eingezogen.
  • Einreichen können Sie selbst oder über eine Abrechnungsstelle (Provision meist 1,8 bis 3,5 Prozent).

Rezeptabrechnung in der Physiotherapie: die Grundlagen 2026

Die Rezeptabrechnung in der Physiotherapie ist der Weg, auf dem Ihre Praxis die erbrachten Leistungen einer GKV-Verordnung in Vergütung umwandelt. Maßgeblich sind die Heilmittel-Vergütungsvereinbarungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden. Sie legen für jede Leistung eine Positionsnummer und einen bundeseinheitlichen Satz fest. Wer ein Physiotherapie-Rezept abrechnen will, braucht ein Institutionskennzeichen (IK), das die Praxis gegenüber den Kassen eindeutig identifiziert.

Zum 1. Januar 2026 sind die Vergütungssätze um 2,49 Prozent gestiegen. Die folgende Tabelle zeigt eine Auswahl der bundeseinheitlichen GKV-Sätze. Die vollständige Preisliste veröffentlichen GKV-Spitzenverband und Berufsverbände jährlich.

LeistungGKV-Vergütung 2026
Allgemeine Krankengymnastik (KG)29,63 €
Manuelle Therapie (MT)35,59 €
Warmpackung (z. B. Fango)15,77 €
Wärmetherapie (Heißluft)7,25 €
Hausbesuch (Pauschale)22,78 €

Ein Hinweis zur Einordnung: Die Sätze gelten ausschließlich für die gesetzliche Krankenversicherung. Für Privatpatientinnen und Selbstzahler kalkulieren Sie eigene Honorare. Wie Patientinnen die Verordnung selbst erleben, etwa bei Gültigkeit und Zuzahlung, lesen Sie im Patient-Ratgeber zum Physiotherapie-Rezept und seinen Fristen.

Physiotherapie-Rezept abrechnen: Taxierung Schritt für Schritt

Taxieren heißt, eine Verordnung preislich zu bewerten und abrechnungsfähig zu machen. Der Ablauf ist immer gleich und folgt diesen sechs Schritten:

1. Verordnung auf Vollständigkeit prüfen

Versichertendaten, Ausstellungsdatum, Diagnose mit ICD-10-Code, Indikationsschlüssel, Heilmittel, Anzahl und Frequenz. Fehlt eine Pflichtangabe, droht später eine Absetzung.

2. Fristen prüfen

Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen. Sonst braucht es eine neue Verordnung oder eine begründete Ausnahme.

3. Behandlung dokumentieren und bestätigen lassen

Jede erbrachte Einheit wird auf der Verordnung dokumentiert und von der versicherten Person bestätigt. Diese Leistungsbestätigung ist die Grundlage der Abrechnung.

4. Taxieren

Auf die Verordnung kommen die zutreffenden Positionsnummern mit den gültigen Vergütungssätzen, Behandlungsdaten und das Institutionskennzeichen (IK) Ihrer Praxis.

5. Zuzahlung einziehen

Bei zuzahlungspflichtigen Versicherten ziehen Sie 10 Prozent der Vergütung plus 10 Euro Verordnungsgebühr ein und führen den Betrag an die Kasse ab.

6. Einreichen

Die taxierte Verordnung reichen Sie bei der Kasse ein: entweder selbst (Selbstabrechnung) oder über eine Abrechnungsstelle, die mit allen Kostenträgern abrechnet.

Die meisten Absetzungen entstehen in Schritt 1 und 2: fehlende Angaben, falsche Indikationsschlüssel oder versäumte Fristen. Eine sorgfältige Eingangsprüfung jeder Verordnung ist daher die wirksamste Maßnahme gegen Zahlungsausfälle. Wie sich der gesamte Ablauf mit der elektronischen Verordnung verändern wird, beschreiben wir im Beitrag zum E-Rezept in der Physiotherapie.

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Beispiel: ein Rezept taxieren mit konkreten Beträgen

Angenommen, eine zuzahlungspflichtige Patientin bringt eine Verordnung über sechs Einheiten Allgemeine Krankengymnastik (KG). So rechnen Sie das Rezept 2026 ab:

6 x Krankengymnastik (29,63 €)177,78 €
Zuzahlung Versicherte (10 % = 17,78 € + 10 € Gebühr)27,78 €
Erstattung der Krankenkasse (177,78 € abzüglich Zuzahlung)150,00 €
Provision Abrechnungsstelle (Beispiel 2,5 %)4,44 €
Auszahlung an die Praxis (gerundet)173,34 €

Die Praxis zieht die Zuzahlung von 27,78 Euro direkt von der Patientin ein. Die Kasse erstattet die restlichen 150 Euro. Rechnen Sie über eine Abrechnungsstelle ab, wird deren Provision von der Gesamtsumme einbehalten. Bei Selbstabrechnung entfällt die Provision, dafür übernehmen Sie Prüfung, Einreichung und Mahnwesen selbst.

Selbst abrechnen oder über eine Abrechnungsstelle?

Für die Einreichung haben Sie zwei Wege. Bei der Selbstabrechnung rechnen Sie direkt mit den Kassen ab und sparen die Provision, tragen aber den vollen Verwaltungsaufwand. Eine Abrechnungsstelle übernimmt Rezeptprüfung, Mahnwesen und häufig eine Vorfinanzierung, sodass das Geld schneller auf dem Konto ist. Dafür fällt eine Provision an, üblich sind 1,8 bis 3,5 Prozent der Abrechnungssumme. Die folgende Übersicht ist anbieter-neutral und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:

Anbieter / WegProfil
Optica (Dr. Güldener)Großer Heilmittel-Abrechner, Vorfinanzierung und Absetzungsmanagement im Angebot.
NOVENTI (azh, srzh, zrk)Bundesweiter Verbund mehrerer Abrechnungszentren, rechnet mit allen Kostenträgern ab.
RZHAbrechnungsservice speziell für Heilmittelpraxen, inklusive Rezeptprüfung.
Buchner und PartnerPraxissoftware STARKE PRAXIS, kombiniert mit eigenem Abrechnungszentrum.
LemniscusSchwerpunkt Privatabrechnung und Selbstzahler, Inkasso über das PAS Dr. Hammerl.
Selbstabrechnung (z. B. DMRZ)Sie rechnen selbst direkt mit den Kassen ab. Geringere Provision, dafür mehr Eigenaufwand.

Vergleichen Sie nicht nur die Provision, sondern auch Vertragslaufzeit, Vorfinanzierungs- Konditionen und den Umgang mit Absetzungen. Für kleine Praxen mit überschaubarem Rezeptvolumen kann die Selbstabrechnung wirtschaftlich sein, für größere Praxen entlastet eine Abrechnungsstelle spürbar. Einen Überblick über weitere Praxisthemen finden Sie in unserem Praxiswissen für Therapeutinnen und Therapeuten.

Quellen & Hinweise

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder berufsstandsrechtliche Beratung. Vergütungssätze, Positionsnummern und Heilmittel-Vergütungen können sich ändern und regional abweichen: Bitte prüfen Sie die aktuellen Sätze beim GKV-Spitzenverband, Ihrem Berufsverband oder Ihrer Abrechnungsstelle. Stand: Mai 2026.

Häufige Fragen

Wie rechne ich ein Physiotherapie-Rezept richtig ab?

Sie prüfen die Verordnung auf Vollständigkeit und Fristen, dokumentieren und bestätigen die Behandlungen, taxieren die Verordnung mit den gültigen Positionsnummern und Sätzen, ziehen die Zuzahlung ein und reichen die Verordnung selbst oder über eine Abrechnungsstelle bei der Kasse ein.

Was bedeutet Taxierung beim Physiotherapie-Rezept?

Taxieren heißt, die Verordnung preislich zu bewerten: Sie tragen die zutreffenden Positionsnummern, die gültigen Vergütungssätze, die Behandlungsdaten und Ihr Institutionskennzeichen (IK) ein. Erst die korrekte Taxierung macht die Verordnung abrechnungsfähig.

Wie hoch ist die GKV-Vergütung für Krankengymnastik 2026?

Zum 1. Januar 2026 sind die bundeseinheitlichen GKV-Sätze um 2,49 Prozent gestiegen. Allgemeine Krankengymnastik wird mit 29,63 Euro vergütet, Manuelle Therapie mit 35,59 Euro. Die vollständige Preisliste veröffentlichen GKV-Spitzenverband und Berufsverbände.

Welche Frist gilt für den Behandlungsbeginn?

Nach der Heilmittel-Richtlinie soll die Behandlung in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen. Bei dringlichem Behandlungsbedarf gilt eine Frist von 14 Tagen. Wird die Frist überschritten, ist eine begründete Ausnahme oder eine neue Verordnung nötig.

Lohnt sich eine Abrechnungsstelle oder soll ich selbst abrechnen?

Eine Abrechnungsstelle nimmt Rezeptprüfung, Mahnwesen und oft eine Vorfinanzierung ab, kostet aber eine Provision von typischerweise 1,8 bis 3,5 Prozent. Die Selbstabrechnung ist günstiger, bindet aber Zeit und Know-how. Die Antwort hängt von Praxisgröße und Rezeptvolumen ab.

Wie viel Zuzahlung zahlen Patientinnen und Patienten?

Zuzahlungspflichtige Versicherte zahlen 10 Prozent der Heilmittelkosten plus 10 Euro Verordnungsgebühr pro Rezept. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Versicherte mit Befreiung sind ausgenommen. Die Praxis zieht die Zuzahlung ein und führt sie an die Kasse ab.

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