Praxis-Wissen · Veröffentlicht Mai 2026

GebüH erklärt: Ziffern und Faktoren für Heilpraktiker 2026

Wie Sie als Heilpraktikerin die GebüH richtig lesen, Honorare kalkulieren und eine saubere Rechnung erstellen, mit konkreten Ziffern und einem Erstattungsbeispiel.

Kurz zusammengefasst

  • Die GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) stammt aus 1985 und ist nicht verbindlich, sondern eine Orientierungshilfe.
  • Aus kartellrechtlichen Gründen wurde sie nie offiziell aktualisiert, die Basiswerte sind entsprechend niedrig.
  • Einen offiziellen Steigerungsfaktor wie in der GOÄ gibt es nicht: Heilpraktiker vereinbaren ihr Honorar frei.
  • PKV und Beihilfe erstatten meist nur bis zum GebüH-Satz, eine Differenz kann beim Patienten verbleiben.
  • Heilkundliche Leistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei, das gehört auf die Rechnung.

Was ist die GebüH für Heilpraktiker?

Die GebüH, das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, ist die zentrale Grundlage für die Privatabrechnung in der Heilpraktiker-Praxis. Sie entstand 1985 aus einer Honorarumfrage unter Heilpraktikern und bildet seither durchschnittliche, übliche Vergütungen ab. Anders als die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die GebüH kein verbindliches Tarifwerk, sondern eine Orientierungshilfe.

Eine Besonderheit prägt die GebüH bis heute: Aus kartellrechtlichen Gründen darf sie nicht zentral aktualisiert werden, eine verbindliche Anhebung wäre eine unzulässige Preisabsprache. Die Basiswerte stammen deshalb noch aus den 1980er-Jahren und wirken aus heutiger Sicht niedrig. Für Sie als Praxisinhaberin heißt das: Die GebüH gibt Ihnen Ziffern und Anhaltspunkte, Ihr tatsächliches Honorar bestimmen Sie aber selbst.

Die wichtigsten GebüH-Ziffern erklärt

Die GebüH ist nach Leistungsbereichen in Ziffern gegliedert. Die folgende Auswahl zeigt häufig genutzte Positionen mit gerundeten Orientierungswerten. Achten Sie auf die korrekte Ziffer: Im Netz kursieren falsche Zuordnungen, etwa für Akupunktur oder Schröpfen.

ZifferLeistungGebüH-Orientierung
1Eingehende Untersuchungca. 13 €
2aHomöopathische Erstanamnese (mind. 1 Std.)ca. 41 €
4Eingehende Beratungca. 20 €
9.1Hausbesuch bei Tagca. 30 €
21.1Akupunktur (Nadelstichtechnik)ca. 26 €
27.03Schröpfen (Setzen von Schröpfköpfen, unblutig)ca. 6 €

Die Werte sind gerundete Anhaltspunkte und keine festen Preise. Die GebüH nennt je Ziffer einen Rahmen, und die Erstattung durch PKV oder Beihilfe weicht davon ab. Wie Patientinnen die Kosten wahrnehmen, lesen Sie aus deren Perspektive im Patient-Ratgeber zu den Heilpraktiker-Kosten.

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Faktor wählen oder frei kalkulieren?

Viele Heilpraktiker fragen nach dem richtigen GebüH-Faktor. Hier lohnt eine klare Einordnung: Die GebüH kennt keinen offiziellen Steigerungsfaktor, wie ihn die GOÄ mit dem 2,3-fachen Satz vorsieht. Weil die GebüH nicht verbindlich ist und ihre Werte seit 1985 unverändert sind, vereinbaren Sie Ihr Honorar grundsätzlich frei mit der Patientin.

In der Praxis orientieren sich viele Kolleginnen an einem Vielfachen der GebüH-Basiswerte, um gestiegene Kosten abzubilden. Das ist zulässig, sollte aber transparent geschehen: Eine schriftliche Honorarvereinbarung vor Behandlungsbeginn schafft Klarheit und beugt Streit über die Rechnung vor. Das gilt auch für die Abrechnung in der Physiotherapie, die allerdings einer ganz anderen Logik folgt, wie unser Beitrag zur Rezeptabrechnung in der Physiotherapie zeigt.

Heilpraktiker-Rechnung erstellen: Beispiel und PKV-Erstattung

Ein Beispiel macht das Zusammenspiel von Honorar und Erstattung deutlich. Angenommen, Sie behandeln mit Akupunktur (Ziffer 21.1) und kalkulieren ein Honorar oberhalb des GebüH-Orientierungswerts:

GebüH-Orientierungswert Akupunktur (Ziffer 21.1)ca. 26 €
Ihr Honorar laut Honorarvereinbarung (frei kalkuliert)40 €
Erstattung der PKV (je nach Tarif, oft bis GebüH-Satz)ca. 26 €
Mögliche Differenz beim Patientenca. 14 €

Erstattet die PKV nur bis zum GebüH-Satz, bleibt die Differenz bei der Patientin. Genau deshalb ist die Aufklärung vor der Behandlung so wichtig. Diese Angaben gehören auf jede Rechnung:

Pflicht

Name und Anschrift von Praxis und Patient, Rechnungsdatum, Behandlungsdaten.

Pflicht

Je Leistung: GebüH-Ziffer, Leistungsbezeichnung und der berechnete Betrag.

Pflicht

Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung heilkundlicher Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG.

Vorsicht

Bei nicht-heilkundlichen Leistungen (z. B. Wellness) kann Umsatzsteuer anfallen. Hier ist eine getrennte Ausweisung nötig.

Quellen & Hinweise

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder berufsstandsrechtliche Beratung. GebüH-Werte sind Orientierungshilfen und keine verbindlichen Preise, die PKV- und Beihilfe-Erstattung hängt vom jeweiligen Tarif ab. Bitte prüfen Sie konkrete Fragen mit Ihrer Steuerberatung oder Ihrem Berufsverband. Stand: Mai 2026.

Häufige Fragen

Was ist die GebüH für Heilpraktiker?

Die GebüH ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Sie stammt aus dem Jahr 1985 und beruht auf einer damaligen Honorarumfrage. Aus kartellrechtlichen Gründen wurde sie seither nicht offiziell aktualisiert. Sie ist keine verbindliche Gebührenordnung, sondern eine Orientierungshilfe für die Rechnungsstellung.

Welchen Faktor darf ich bei der GebüH wählen?

Anders als die GOÄ kennt die GebüH keinen offiziellen Steigerungsfaktor. Da sie nicht verbindlich ist, vereinbaren Heilpraktiker ihr Honorar grundsätzlich frei. Manche orientieren sich an einem Vielfachen der GebüH-Basiswerte, weil diese seit 1985 nicht angepasst wurden. Eine wirksame Honorarvereinbarung mit der Patientin ist dabei sinnvoll.

Erstattet die private Krankenversicherung die GebüH?

Viele PKV-Tarife und die Beihilfe orientieren ihre Erstattung an der GebüH, oft begrenzt auf deren Sätze. Liegt Ihr Honorar darüber, kann eine Differenz beim Patienten verbleiben. Klären Sie Patientinnen vor der Behandlung darüber auf, damit es bei der Erstattung keine Überraschungen gibt.

Wie erstelle ich eine Heilpraktiker-Rechnung korrekt?

Die Rechnung enthält Praxis- und Patientendaten, das Datum, je Leistung die GebüH-Ziffer mit Bezeichnung und Betrag sowie einen Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung heilkundlicher Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG. Bewahren Sie eine Kopie für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf.

Gilt die GebüH auch für sektorale Heilpraktiker (Physiotherapie)?

Sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie rechnen ihre privaten Direktzugangs-Leistungen ebenfalls außerhalb der GKV ab und können sich an der GebüH oder einer freien Honorarvereinbarung orientieren. Die GKV-Heilmittelabrechnung über Verordnung bleibt davon unberührt.

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