Physiotherapie nach Knie-OP
Timeline und Behandlungsablauf in der Reha nach Knie-OP.
Artikel lesenGültigkeit, Fristen, Zuzahlung und Sonderfälle: So lösen Sie Ihre Verordnung richtig ein und vermeiden böse Überraschungen mit der Krankenkasse.
Kurz zusammengefasst
Das Physiotherapie-Rezept, formal eine Verordnung von Heilmitteln, ist die Eintrittskarte zur Behandlung auf Kassenkosten. Es wird von einer Ärztin oder einem Arzt mit Kassenzulassung ausgestellt und regelt, welche Therapieform Sie wie oft und in welchem Zeitraum erhalten.
Die rechtliche Grundlage bildet die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie legt für jede Diagnose fest, welche Heilmittel medizinisch sinnvoll sind und wie viele Einheiten die gesetzliche Krankenversicherung als Regelfall übernimmt.
Die Kassenverordnung läuft über das bundeseinheitliche Formular Muster 13. Darauf finden Sie die wichtigsten Pflichtangaben. Wenn ein Punkt fehlt oder falsch ist, kann die Praxis das Rezept nicht abrechnen. Prüfen Sie deshalb direkt nach der Aushändigung kurz folgende Felder.
Versichertendaten
Name, Geburtsdatum, Krankenkasse und Versichertennummer müssen korrekt eingetragen sein.
Verordnungsdatum
Tag der Ausstellung. Davon läuft die Frist für den Behandlungsbeginn (in der Regel 28 Tage).
Diagnose und ICD-10-Code
Beides ist Pflicht. Der Code bestimmt die zugeordnete Diagnosegruppe im Heilmittelkatalog.
Heilmittel
Genaue Bezeichnung der Therapie, z. B. Krankengymnastik (KG), Manuelle Therapie (MT) oder Lymphdrainage (MLD).
Anzahl der Einheiten
Standardmäßig sechs Einheiten pro Verordnung. Je nach Diagnosegruppe sind mehr möglich.
Frequenz
Wie oft pro Woche behandelt werden soll, z. B. 1 bis 2 Mal wöchentlich.
Therapiebericht
Ankreuzfeld. Wenn aktiv, schickt die Praxis nach Abschluss einen Bericht an die Ärztin.
Hausbesuch
Nur mit ärztlicher Kennzeichnung erstattungsfähig. Wird sonst privat in Rechnung gestellt.
Wenn Sie jetzt eine Physiotherapie-Praxis in Ihrer Nähe suchen, hilft Ihnen unsere Therapeutensuche bei der Auswahl nach Schwerpunkt, Wartezeit und Kassenzulassung.
Die Fristen rund um die Verordnung sind der häufigste Stolperstein. Wer zu lange wartet, riskiert, dass die Kasse die Behandlung nicht mehr bezahlt. Vier Eckdaten sollten Sie sich merken.
Behandlungsbeginn: 28 Tage (Regelfall)
Nach der Heilmittel-Richtlinie muss die erste Behandlung in der Regel innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Das ist seit der Reform 2021 die maßgebliche Frist, früher waren es 14 Tage.
Dringlicher Bedarf: 14 Tage
Hat die Ärztin auf der Verordnung einen dringlichen Behandlungsbedarf vermerkt, verkürzt sich die Frist für den Behandlungsbeginn auf 14 Kalendertage.
Unterbrechungen begründen
Die Einheiten sollten möglichst zusammenhängend stattfinden. Längere Pausen, etwa durch Krankheit oder Urlaub, sind möglich, sollten aber mit der Praxis dokumentiert werden.
Folgeverordnung: rechtzeitig anstoßen
Ist absehbar, dass die verordneten Einheiten nicht ausreichen, sprechen Sie die Praxis rund zwei Wochen vor Ende an. Sie liefert den Therapiebericht und die Ärztin entscheidet über eine Folgeverordnung.
Tipp: Vereinbaren Sie den ersten Termin möglichst direkt am Tag der Ausstellung. Gute Praxen prüfen Fristen automatisch beim Annehmen des Rezepts. In welcher Stadt Sie suchen, spielt selten eine Rolle: In Ballungsräumen wie unserer Übersicht zu Physiotherapie in Frankfurt gibt es meist mehrere Praxen mit kurzfristig freien Plätzen.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist Physiotherapie eine Regelleistung. Trotzdem beteiligen sich gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren mit einer gesetzlichen Zuzahlung an den Kosten. Diese setzt sich aus zwei Komponenten zusammen.
Erstens zahlen Sie eine pauschale Rezeptgebühr von 10 € pro Verordnung. Zweitens kommen 10 Prozent der Behandlungskosten dazu. Bei einer typischen Verordnung über sechs Einheiten Krankengymnastik bewegt sich die Gesamtsumme meist zwischen 20 und 30 €.
Kinder und Jugendliche unter 18 sind von beiden Posten befreit. Wer aufgrund einer chronischen Erkrankung oder geringer Einkommen die jährliche Belastungsgrenze überschreitet (2 Prozent vom Brutto-Familien- einkommen, 1 Prozent bei chronisch Kranken), kann sich auf Antrag bei der Kasse von der Zuzahlung befreien lassen.
Als Orientierung: So liegen die Selbstzahler-Preise pro Einheit im Jahr 2026 im bundesweiten Schnitt. Das ist relevant, wenn Sie Privatrezept, Hausbesuch ohne Kennzeichnung oder Behandlung über den Regelfall hinaus privat bezahlen.
| Heilmittel | Dauer | Preis |
|---|---|---|
| Krankengymnastik (KG) | 20 Min | 25 bis 40 € |
| Manuelle Therapie (MT) | 20 bis 25 Min | 30 bis 50 € |
| Manuelle Lymphdrainage (MLD) | 30 bis 60 Min | 30 bis 75 € |
| KG-ZNS (Bobath, PNF) | 30 bis 45 Min | 40 bis 60 € |
| Krankengymnastik am Gerät (KGG) | 60 Min | 30 bis 50 € |
| Hausbesuch (Zuschlag) | pauschal | 10 bis 25 € |
Manuelle Therapie ist eine spezialisierte Behandlungsform, die bei Gelenkblockaden, Bandscheibenproblemen oder nach Verletzungen verordnet wird. Worin sie sich von Krankengymnastik unterscheidet und in welchen Fällen sie sinnvoll ist, beschreibt der Ratgeber zur Manuellen Therapie.
Der Regelfall im Heilmittelkatalog deckt einen Großteil der Standard- Beschwerden ab. Es gibt aber Situationen, in denen mehr Einheiten, höhere Frequenzen oder andere Bedingungen nötig sind. Vier Konstellationen sehen Sie häufig auf Rezepten.
Verordnung außerhalb des Regelfalls
Wenn die üblichen Einheiten pro Diagnosegruppe nicht reichen, kann die Ärztin eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausstellen. Das geht ohne Genehmigung der Kasse, muss aber medizinisch begründet sein.
Langfristiger Heilmittelbedarf
Bei bestimmten Diagnosen (z. B. Multiple Sklerose, schwere neurologische Erkrankungen) gibt es eine Anerkennung des langfristigen Heilmittelbedarfs. Die Zuzahlung bleibt, aber die Verordnung muss nicht ständig neu begründet werden.
Akut-Verordnung
Nach Operationen oder akuten Verletzungen ist eine sogenannte Akut-Verordnung möglich, oft mit höherer Frequenz und ohne Anrechnung auf den Regelfall.
Privatrezept (Grünes Rezept)
Stellt die Ärztin ein Privatrezept aus, trägt der gesetzlich Versicherte die Kosten meist selbst. Manche Zusatzversicherungen erstatten anteilig. Vorab schriftlich bei der Kasse anfragen.
Ein typisches Beispiel für eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ist die Reha nach einer Knie-Operation: Hier sind häufig deutlich mehr Einheiten und längere Behandlungsphasen notwendig. Die Timeline und den Behandlungsablauf beschreibt der Ratgeber zur Reha nach einer Knieoperation.
Bei Privatrezepten lohnt sich der Blick in die Police: Ob und wie viel Ihre Kasse oder Zusatzversicherung übernimmt, finden Sie im Kassen-Kompass mit den Erstattungssätzen. Wer Heilpraktiker- und Osteopathie-Leistungen kombiniert, kann die Informationen zu Osteopathie und Krankenkasse gleich mit prüfen.
In der Praxis passieren oft kleine Pannen: Ein Datum stimmt nicht, die Diagnosegruppe ist nicht eingetragen, oder die Behandlung verzögert sich wegen Wartezeit. Drei Wege führen meist zum Ziel.
Praxis fragen
Erfahrene Physiotherapie-Praxen klären formelle Fehler oft direkt mit der ausstellenden Arztpraxis. Ein kurzer Anruf reicht.
Begründung nachreichen
Bei verspätetem Behandlungsbeginn akzeptieren viele Kassen eine kurze schriftliche Begründung der Ärztin (z. B. Wartezeit der Praxis).
Im Zweifel neues Rezept
Ist das Rezept älter als 28 Tage oder schwer leserlich, ist ein neues Rezept der sauberste Weg. Termin bei der Ärztin meist ohne großen Aufwand kurzfristig möglich.
Grundsätzlich ja, aber dann zahlen Sie selbst. Drei Wege führen zur Behandlung ohne ärztliche Verordnung. Erstens als reine Selbstzahlerin: Sie buchen eine Einheit und tragen die Kosten privat, ohne jede Beteiligung der Kasse. Zweitens über einen sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie, der ohne Rezept eigenverantwortlich behandeln darf. Drittens in ausgewählten Modellregionen über den Direktzugang, bei dem Physiotherapeutinnen ohne ärztliche Verordnung diagnostizieren und behandeln dürfen. Dieser Direktzugang ist 2026 noch nicht flächendeckend etabliert.
Wenn Sie eine Physiotherapie-Praxis in Ihrer Nähe suchen, lohnt sich der Vergleich nach Spezialisierung, Wartezeit und Kassenzulassung. Unser Konfigurator filtert direkt nach Ihrer Region und der gewünschten Therapieform.
Quellen & Hinweise
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle ärztliche oder therapeutische Beratung. Erstattungssätze und Zuzahlungen können sich ändern. Bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei Ihrer Krankenkasse. Stand: Juni 2026.
Maßgeblich ist der Behandlungsbeginn: Bei einem Standard-Rezept der gesetzlichen Krankenkasse muss die erste Behandlung in der Regel innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung beginnen. Hat die Ärztin einen dringlichen Behandlungsbedarf vermerkt, sind es 14 Tage. Die 28-Tage-Frist gilt seit der Reform der Heilmittel-Richtlinie 2021, vorher waren es 14 Tage.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen pro Verordnung 10 € Rezeptgebühr plus 10 Prozent der Behandlungskosten zu. Bei sechs Einheiten Krankengymnastik liegt die Zuzahlung meist zwischen 20 und 30 €. Wer die individuelle Belastungsgrenze von 2 Prozent des Brutto-Familieneinkommens (1 Prozent bei chronisch Kranken) überschritten hat, kann sich auf Antrag bei der Kasse befreien lassen.
Der Heilmittelkatalog des G-BA legt für jede Diagnosegruppe eine bestimmte Anzahl erstattungsfähiger Einheiten als Regelfall fest. Reicht das nicht aus, kann die Ärztin eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausstellen. Seit der Heilmittel-Richtlinie braucht diese keine vorherige Genehmigung der Kasse mehr, muss aber medizinisch begründet werden.
Ja, als Selbstzahler oder über den sogenannten sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie ist eine Behandlung ohne ärztliche Verordnung möglich. Die Krankenkasse übernimmt dann allerdings keine Kosten. In einzelnen Modellprojekten gibt es zudem den Direktzugang, bei dem Physiotherapeutinnen ohne Rezept behandeln dürfen.
Der Hausbesuch ist nur erstattungsfähig, wenn die Ärztin ihn auf dem Rezept ausdrücklich angekreuzt hat. Die Kasse trägt dann den Hauptanteil, Versicherte zahlen einen pauschalen Eigenanteil pro Besuch (oft 10 bis 25 €) plus die übliche prozentuale Zuzahlung. Ohne ärztliche Kennzeichnung wird der Hausbesuch privat berechnet.
Ist die Frist für den Behandlungsbeginn verstrichen (in der Regel 28 Tage, bei dringlichem Bedarf 14 Tage), ist die Verordnung ungültig. Sie brauchen entweder ein neues Rezept oder eine kurze schriftliche Begründung der ausstellenden Ärztin, warum sich der Beginn verzögert hat. Manche Praxen kümmern sich darum, fragen Sie kurz nach.
Wie oft Sie pro Woche behandelt werden, gibt die Ärztin als Frequenz auf der Verordnung vor, häufig 1 bis 3 Mal pro Woche. Wie viele Einheiten insgesamt verordnet werden, hängt von der Diagnosegruppe im Heilmittelkatalog ab. Üblich sind sechs Einheiten pro Verordnung, bei größerem Bedarf entsprechend mehr.
Die Kassenverordnung für Heilmittel ist das bundeseinheitliche Formular Muster 13. Es enthält Versichertendaten, Verordnungsdatum, Diagnose mit ICD-10-Code und Diagnosegruppe, das verordnete Heilmittel, die Anzahl der Einheiten, die Frequenz sowie Felder für Hausbesuch, Therapiebericht und dringlichen Behandlungsbedarf. Künftig löst die elektronische Verordnung dieses Papierformular ab.
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