Praxis-Wissen · Veröffentlicht Mai 2026

Physiotherapie-Praxis gründen 2026: der Leitfaden

Von der Standortwahl über die Kassenzulassung und die IK-Nummer bis zu Steuern und Versicherung: So bauen Sie Ihre eigene Praxis Schritt für Schritt auf.

Kurz zusammengefasst

  • Die Praxisgründung in der Physiotherapie führt über Standortwahl, Praxisräume, IK-Nummer, Kassenzulassung sowie Anmeldungen bei Finanzamt und Versicherung.
  • Für die GKV-Abrechnung brauchen Sie die Kassenzulassung der ARGE Heilmittelzulassung, ohne sie können Sie nur privat abrechnen.
  • Die IK-Nummer beantragen Sie vorab kostenlos bei der ARGE-IK, sie ist Voraussetzung für die Zulassung.
  • Physiotherapie ist ein freier Beruf: keine Gewerbesteuer, heilkundliche Leistungen sind umsatzsteuerfrei.
  • Eine Praxisübernahme ist eine Alternative zur Neugründung, mit bestehendem Patientenstamm und oft vorhandener Zulassung.

Praxisgründung in der Physiotherapie: der Überblick

Eine eigene Physiotherapie-Praxis zu gründen ist gut planbar, wenn Sie die Reihenfolge kennen. Die erste Grundsatzentscheidung: Privatpraxis oder Kassenpraxis. Wer gesetzlich Versicherte behandeln und mit den Krankenkassen abrechnen möchte, braucht die Kassenzulassung. Eine reine Privatpraxis kommt mit weniger Auflagen aus, erreicht aber nur Selbstzahler und Privatversicherte.

Physiotherapie zählt zu den freien Berufen. Sie melden Ihre Tätigkeit beim Finanzamt an, nicht beim Gewerbeamt, und zahlen grundsätzlich keine Gewerbesteuer. Heilkundliche Leistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Sobald die Zulassung steht, gilt für die laufende Abrechnung dieselbe Logik wie im Beitrag zur Rezeptabrechnung in der Physiotherapie.

Physiotherapie-Praxis eröffnen: Schritt für Schritt

Sechs Etappen führen von der Idee zur ersten Behandlung. Die Schritte 3 und 4, IK-Nummer und Kassenzulassung, bauen aufeinander auf und sollten früh starten:

1. Konzept und Standort wählen

Klären Sie Privatpraxis oder Kassenpraxis, prüfen Sie Einzugsgebiet, Wettbewerb und Erreichbarkeit. Der Standort bestimmt Patientenstamm und Mietkosten.

2. Praxisräume sichern

Mietvertrag mit ausreichender, zulassungstauglicher Fläche. Achten Sie auf die räumlichen Anforderungen der Zulassungsempfehlungen und auf Barrierefreiheit.

3. IK-Nummer beantragen

Beantragen Sie das Institutionskennzeichen (IK) bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen. Es ist kostenlos und Voraussetzung für die Kassenzulassung.

4. Kassenzulassung beantragen

Über das Portal der ARGE Heilmittelzulassung reichen Sie Berufsurkunde, IK-Bestätigung, Raumskizze und Mietvertrag ein. Die Bearbeitung dauert meist rund zwei Wochen.

5. Anmeldungen und Versicherung

Melden Sie die selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt an und schließen Sie eine Berufshaftpflicht ab. Physiotherapie gilt als freier Beruf, nicht als Gewerbe.

6. Abrechnung und Software einrichten

Wählen Sie Praxissoftware und einen Abrechnungsweg, damit Sie ab dem ersten Tag korrekt mit den Kassen abrechnen können.

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Kassenzulassung und IK-Nummer beantragen

Zuständig für die Kassenzulassung ist die ARGE Heilmittelzulassung, am komfortabelsten über ihr Online-Portal. Voraussetzung ist die IK-Nummer, also das Institutionskennzeichen, das Ihre Praxis gegenüber den Kassen eindeutig identifiziert. Sie beantragen es vorab kostenlos bei der ARGE-IK. Für den Zulassungsantrag halten Sie diese Unterlagen bereit:

UnterlageWorauf es ankommt
BerufsurkundeNachweis der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut, ggf. anerkannte ausländische Abschlüsse.
IK-BestätigungBestätigungsschreiben der ARGE-IK über Ihr Institutionskennzeichen.
RaumskizzeSkizze mit Quadratmetern, Deckenhöhe und Nutzung der Bereiche (Behandlung, Warten).
NutzungsnachweisMiet- oder Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis, bei Untervermietung die Zustimmung.
Fachliche LeitungNur nötig, wenn Sie selbst keine Physiotherapie-Qualifikation haben oder einen Zweitsitz führen.
ZertifikateFür Zertifikatsleistungen wie Lymphdrainage oder Bobath die jeweiligen Weiterbildungsnachweise.

Bei den Praxisräumen gelten die Zulassungsempfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V. Als Richtwert wird eine Therapiefläche von rund 23 Quadratmetern genannt, mit einem Behandlungsbereich ab etwa 15 und einem weiteren ab etwa 8 Quadratmetern. Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel rund zwei Wochen. Nach der Zulassung wird Ihre Praxis in die öffentliche GKV-Heilmittelerbringerliste aufgenommen.

Physiotherapie-Praxis übernehmen statt neu gründen

Die Neugründung ist nicht der einzige Weg. Bei einer Praxisübernahme kaufen Sie eine bestehende Praxis mit Patientenstamm, eingearbeitetem Team und oft vorhandener Zulassung. Das verkürzt die Anlaufphase, erfordert aber Kapital und eine sorgfältige Prüfung von Verträgen, Mietsituation und Praxiswert. Die Übernahme melden Sie ebenfalls über das ARGE-Portal.

Wer flexibler starten und ohne Verordnung behandeln möchte, kann die Kassenpraxis mit dem Direktzugang kombinieren. Wie das funktioniert, lesen Sie im Beitrag zur sektoralen Heilerlaubnis für die Physio-Praxis. Einen Überblick über alle Praxisthemen bietet unser Praxiswissen für Therapeutinnen und Therapeuten.

Steuer, Versicherung und erste Buchhaltung

Mit der Anmeldung beim Finanzamt erhalten Sie eine Steuernummer und füllen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Als Freiberuflerin ermitteln Sie Ihren Gewinn in der Regel über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Eine Berufshaftpflicht ist Pflicht für die selbstständige Behandlung, viele Berufsverbände bieten vergünstigte Gruppenverträge.

Planen Sie früh ein einfaches Buchhaltungs- und Abrechnungssystem ein, damit Einnahmen, Ausgaben und Kassenabrechnung von Anfang an sauber laufen. Eine Steuerberatung hilft bei der Wahl der Praxisform und der korrekten Einordnung von Selbstzahler- und IGeL-Leistungen.

Quellen & Hinweise

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder berufsstandsrechtliche Beratung. Zulassungsvoraussetzungen und räumliche Anforderungen können sich ändern und je ARGE abweichen. Bitte klären Sie konkrete Fragen mit der zuständigen ARGE, Ihrem Berufsverband und Ihrer Steuerberatung. Stand: Mai 2026.

Häufige Fragen

Wie gründe ich eine Physiotherapie-Praxis?

In Kürze: Konzept und Standort festlegen, Praxisräume sichern, IK-Nummer beantragen, Kassenzulassung über die ARGE Heilmittelzulassung beantragen, beim Finanzamt anmelden, Berufshaftpflicht abschließen und Abrechnung einrichten. Eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung ist mit weniger Auflagen möglich, schließt aber GKV-Patientinnen aus.

Wie bekomme ich die Kassenzulassung für meine Physio-Praxis?

Die Kassenzulassung beantragen Sie bei der ARGE Heilmittelzulassung, am einfachsten über deren Online-Portal. Sie weisen Berufsqualifikation, IK-Nummer, geeignete Praxisräume und die Anerkennung des GKV-Versorgungsvertrags nach. Die Bearbeitung dauert in der Regel rund zwei Wochen, bei Rückfragen bis zu vier.

Wie beantrage ich die IK-Nummer?

Das Institutionskennzeichen beantragen Sie kostenlos bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE-IK), bevor Sie die Kassenzulassung beantragen. Das Bestätigungsschreiben brauchen Sie zur Registrierung im Zulassungsportal.

Welche Räume brauche ich für die Zulassung?

Maßgeblich sind die Zulassungsempfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V. Als Richtwert gilt eine Therapiefläche von rund 23 Quadratmetern, mit einem Behandlungsbereich ab etwa 15 und einem weiteren ab etwa 8 Quadratmetern. Die genauen Anforderungen prüfen Sie bei der für Sie zuständigen ARGE.

Lohnt sich eine Praxisübernahme statt Neugründung?

Eine Übernahme bringt einen bestehenden Patientenstamm, eingespieltes Personal und oft eine vorhandene Zulassung mit. Dafür zahlen Sie einen Kaufpreis und übernehmen bestehende Verträge. Die Praxisübernahme melden Sie ebenfalls über das ARGE-Portal. Welche Variante passt, hängt von Budget, Region und Ihren Zielen ab.

Muss ich als Physiotherapeutin Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen?

Physiotherapie zählt in der Regel zu den freien Berufen. Sie melden die Tätigkeit beim Finanzamt an, nicht beim Gewerbeamt, und zahlen grundsätzlich keine Gewerbesteuer. Heilkundliche Leistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Klären Sie Ihre konkrete Einordnung mit der Steuerberatung.

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